„Mitbestimmung wirkt“ – Sozialwahlen 2023
11.04.2023 |
Der Diözesanrat Freiburg ruft zur Teilnahme an den Sozialwahlen vom 11. April bis 31. Mai 2023 auf.
Freiburg, 11. April 2023 – Der Gesunde hilft dem Kranken, die jüngere Generation steht für die ältere ein, der Arbeitsfähige für den Arbeitsunfähigen. Dies ist die Grundidee der Sozialversicherung. Sie ist eine Solidargemeinschaft zum Schutz des Einzelnen bei Unfall und Krankheit, Behinderung und Pflege, Alter und Erwerbsunfähigkeit.
Über 50 Millionen Frauen und Männer erhalten die Briefwahlunterlagen per Post und können in diesen Tagen wählen.
Die soziale Selbstverwaltung gehört zu den Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland als sozialem Rechtsstaat. Sie ist Ausdruck der Subsidiarität, d.h. die Träger der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung handeln im gesetzlichen Rahmen eigenständig und in eigener Verantwortung. Durch unterschiedliche Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten in den Entscheidungsgremien, den Widerspruchsausschüssen und als Versichertenberater*in ist die Soziale Selbstverwaltung bürgernah, zeitgemäß und zukunftsfähig. Sie fördert eine demokratische Beteiligung der Versicherten und deren Mitverantwortung für die sozialen Sicherungssysteme.
Martina Kastner, Vorsitzende des Diözesanrates der Erzdiözese Freiburg ruft die Wahlberechtigten auf: „Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und füllen Sie die Wahlunterlagen aus! Damit unterstützen Sie die ehrenamtlich Aktiven von Kolping, KAB, Katholischer Landvolkbewegung und der evangelischen Arbeitnehmer*innen (BVEA), der Gewerkschaften und anderer Verbände in den Parlamenten der Versicherungen.“
Gewählte Organisationen können Vertreter*innen in Widerspruchsausschüssen senden, dort kümmern sich die Gewählten im Konfliktfall um die Anliegen der Versicherten. Ebenso können sie Versichertenberater*innen benennen, die zusätzlich zu den Angestellten der DRV die flächendeckende Beratung sichern.
Die Versicherten gestalten ihre Sozialversicherung mit und tragen Verantwortung. Dafür stellen Arbeitnehmerorganisationen Personen ihres Vertrauens zur Wahl. Eine große Wahlbeteiligung stärkt die Versichertenvertreter*innen.
Rente, Krankheit, Unfall, Pflege und Arbeitslosigkeit, sind die Situationen, in denen die Versichertengemeinschaft trägt. Und dies seit über 150 Jahren. In den Anfängen waren Ideen aus der christlichen Soziallehre ausschlaggebend dafür, dass ein Versicherungsprinzip mit sozialer Selbstverwaltung eingeführt wurde.
Das Sozialversicherungssystem in Deutschland hat sich als besonders beständig und leistungsfähig erwiesen. Versicherte, Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen tragen gemeinsam Verantwortung. Der Gedanke der Solidargemeinschaft wird hier gelebt und konkret gestaltet. Zusammenhalt in einer Gesellschaft, in der viele Veränderungen zu bewältigen sind.
Soziale Sicherheit gibt den Menschen Vertrauen und ermutigt die Menschen sich in die soziale Demokratie einzubringen. Der Diözesanrat Freiburg unterstützt das Engagement der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) und ruft mit Nachdruck auf, sich an der Wahl zu beteiligen.

