Der Dekanatsrat des Kath. Dekanats Acher-Renchtal ist konstituiert

Grüß Gott und herzlich willkommen auf der Internetseite des Dekanats Acher-Renchtal
"Die Hauptsache ist,
dass die Hauptsache
die Hauptsache bleibt
Jesus Christus" (unbekannt)
In Zeiten, in denen viel über Struktur und Veränderung diskutiert wird, ist es notwendig sich immer wieder zu erinnern, wo unsere Mitte und der Grund unseres Handelns liegen.
Im November 2020 wurden wir in der konstituierenden Sitzung des Dekanatsrats zu Vorsitzenden gewählt.
Uns ist es wichtig dass der Dekanatsrat eine Brücke zwischen Diözese und Pfarrei - zwischen Pfarrei und Diözese ist. Wir wollen Themen transportieren, die Impulse geben und zur Mitte führen und wichtige Anliegen der Pfarreien weiterleiten zur Diözesanebene.
Auch die Meinungsbildung zu gesellschaftlichen Entwicklungen sehen wir in unseren Aufgaben - gilt es doch das christliche Menschenbild und die christlichen Werte weiter zu tragen.
Manches wird uns gelingen, manches im Versuch stehen bleiben. Deshalb arbeiten wir im Bewusstsein:
"Es kommt auf dich an,
aber es hängt nicht von dir ab." (Pierre Stutz)

(1) Der Dekanatsrat berät und unterstützt als Pastoralrat den Dekan und die Gremien des Dekanates bei der Wahrnehmung pastoraler Aufgaben. Dabei greift er die Weisungen und Anregungen des Erzbischofs auf und richtet seine Tätigkeit an den Pastoralen Leitlinien der Erzdiözese Freiburg aus. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
(2) Der Dekanatsrat koordiniert als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken im Dekanat die Aktivitäten der Räte, Verbände und Geistlichen Gemeinschaften unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit und vertritt die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken in Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
(3). Der Dekanatsrat eines Dekanatsverbandes wirkt als Organ der Vermögensverwaltung des Dekanats an der
Entscheidung folgender Vermögensangelegenheiten beschließend mit:
(4) Der Dekanatsrat ist an der Wahl der Kirchensteuervertretung der Erzdiözese Freiburg nach Maßgabe einer besonderen Wahlordnung durch die Entsendung von zur Wahl beauftragten Personen beteiligt. Das Nähere über die Mitwirkung des Dekanatsrates an der Vermögensverwaltung bestimmt Teil IV der Kirchlichen Vermögensverwaltungsordnung (KVO IV).