Dekanatsrat

 

Grüß Gott und herzlich willkommen auf der Internetseite des  Dekanats Acher-Renchtal

"Die Hauptsache ist,
dass die Hauptsache
die Hauptsache bleibt
Jesus Christus"         (unbekannt)


In Zeiten, in denen viel über Struktur und Veränderung diskutiert wird, ist es notwendig sich immer wieder zu erinnern, wo unsere Mitte und der Grund unseres Handelns liegen.

Im November 2020 wurden wir in der konstituierenden Sitzung des Dekanatsrats zu Vorsitzenden gewählt.

Uns ist es wichtig dass der Dekanatsrat eine Brücke zwischen Diözese und Pfarrei - zwischen Pfarrei und Diözese ist. Wir wollen Themen transportieren, die Impulse geben und zur Mitte führen und wichtige Anliegen der Pfarreien weiterleiten zur Diözesanebene.

Auch die Meinungsbildung zu gesellschaftlichen Entwicklungen sehen wir in unseren Aufgaben - gilt es doch das christliche Menschenbild und die christlichen Werte weiter zu tragen.

Manches wird uns gelingen, manches im Versuch stehen bleiben. Deshalb arbeiten wir im Bewusstsein:

"Es kommt auf dich an,
aber es hängt nicht von dir ab."      (Pierre Stutz)

Wir freuen uns über Ihr Interesse und laden Sie herzlich zu unseren aktuellen Veranstaltungen ein.
 
Vollversammlung des Dekanatsrats am 12.09.2024
Die nächste Vollversammlung des Dekanatsrats wird am Donnerstag, 12. September 2024 um 19.30 Uhr im Kath. Gemeindehaus in Ulm stattfinden. 
Die Öffentlichkeit der Sitzung gemäß der Satzung für den Dekanatsrat wird gewährleistet. Sie können sich zur Vollversammlung über das Dekanatsbüro anmelden. Per Email info@kath-dekant-art.de oder telefonisch unter 07841 - 668403 .
 
Der Dekanatsrat des Kath. Dekanats Acher-Renchtal ist konstituiert
 
Am 4.11.2020 hat sich der neue Dekanatsrat des kath. Dekanats Acher-Renchtal zum ersten Mal getroffen. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Vollversammlung in der Kirche in Kappelrodeck statt. Ein Schwerpunkt waren die Wahlen des Vorstands. Diese Aufgabe werden künftig übernehmen: Ursula Knoll-Schneider als Vorsitzende, Eva-Maria Ziegler als stellvertretende Vorsitzende, Patricia Steiger und Jürgen Wilhelm als Beisitzer. Zusammen mit Dekan Georg Schmitt, dem künftigen stellvertr. Dekan, Dekanatsreferent Thomas Roßner, Robert Welle als Vertreter der hauptberuflichen, pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sie künftig die Vollversammlungen vorbereiten und weitere Aufgaben übernehmen.
Die Vertretung im Diözesanrat werden Ursula Knoll-Schneider und Dr. Beatrix Althoff wahrnehmen.
Ein weiteres Thema war der Entwurf zur Raumplanung der künftigen neuen Pfarrei, die im Rahmen des Projekts „Kirchenentwicklung 2030“ entstehen wird.
Von links: Dekanatsreferent Thomas Roßner, stv. Dekanatsratvorsitzende Eva-Maria Ziegler, Beisitzer Jügen Wilhelm, Dekanatsratvorsitzende Ursula Knoll-Schneider, Gemeindereferent Robert Welle, Beisitzerin Patricia Steiger, Dekan Georg Schmitt
 
Aufgaben des Dekanatsrates
Auszug aus der Satzung

(1) Der Dekanatsrat berät und unterstützt als Pastoralrat den Dekan und die Gremien des Dekanates bei der Wahrnehmung pastoraler Aufgaben. Dabei greift er die Weisungen und Anregungen des Erzbischofs auf und richtet seine Tätigkeit an den Pastoralen Leitlinien der Erzdiözese Freiburg aus. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  1. die das Dekanat betreffenden pastoralen Fragen zu beraten, im Zusammenwirken mit der Dekanatskonferenz geeignete Maßnahmen zu beschließen und für ihre Durchführung Sorge zu tragen,
  2. die Planungen und Entscheidungen der Erzdiözese auf der Grundlage der Pastoralen Leitlinien im Zusammenwirken mit der jeweiligen Diözesanstelle auf die Verhältnisse des Dekanates hin zu konkretisieren und für ihre Umsetzung Sorge zu tragen,
  3. mit den benachbarten Dekanaten und der jeweiligen Diözesanstelle eng zusammenzuarbeiten,
  4. die pastoralen Anliegen und Fragestellungen der Seelsorgeeinheiten aufzugreifen, ihre Tätigkeit aufeinander abzustimmen sowie die Arbeit ihrer Räte anzuregen und mitzutragen,
  5. den diakonischen Dienst, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Pastoral sowie die kirchliche Erwachsenenbildung zu fördern,
  6. pastorale Weiterbildungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuregen,
  7. die Einbindung der Missionen anderer Muttersprachen in geeigneter Weise zu fördern,
  8. die ökumenische Zusammenarbeit zu vertiefen und den interreligiösen Dialog zu pflegen,
  9. die Kooperation mit Klöstern, Wallfahrten und weiteren Orten gelebten Glaubens zu pflegen,
  10. Angebote der Zielgruppen- und Kategorialpastoral zu unterstützen.

(2) Der Dekanatsrat koordiniert als Vertretung der Katholikinnen und Katholiken im Dekanat die Aktivitäten der Räte, Verbände und Geistlichen Gemeinschaften unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit und vertritt die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken in Kirche, Gesellschaft und Öffentlichkeit. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  1. durch Informationen und Stellungnahmen die Bewusstseinsbildung in kirchlichen und gesellschaftlichen Fragen im Dekanat zu fördern und Erfahrungen und Vorschläge weiterzugeben an Stellen, die Entscheidungsverantwortung tragen,
  2. gesellschaftliche Vorgänge und Entwicklungen zu überdenken und für das Dekanat sachgerechte Maßnahmen zu treffen,
  3. die Arbeit der kirchlichen Organisationen, Gruppen und Institutionen im Dekanat unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit anzuregen und auf gemeinsame Zielsetzungen hin zu koordinieren,
  4. Anliegen der Katholiken des Dekanates in der Öffentlichkeit zu vertreten,
  5. die von den Räten auf Diözesanebene gefassten Beschlüsse und die von ihnen gestellten Aufgaben im Dekanat umzusetzen und auf ihre Umsetzung in den Seelsorgeeinheiten hinzuwirken, Anliegen und Beschlüsse der Seelsorgeeinheiten aufzugreifen und Anliegen der Seelsorgeeinheiten und des Dekanatsrates auf Diözesanebene zu vertreten,
  6. die Vertretungen des Dekanatsrates in andere Gremien gemäß deren Statuten zu wählen.

(3). Der Dekanatsrat eines Dekanatsverbandes wirkt als Organ der Vermögensverwaltung des Dekanats an der
Entscheidung folgender Vermögensangelegenheiten beschließend mit:

  1. er beschließt den Haushaltsplan des Dekanats,
  2. er stellt die Jahresrechnung des Dekanats fest,

(4) Der Dekanatsrat ist an der Wahl der Kirchensteuervertretung der Erzdiözese Freiburg nach Maßgabe einer besonderen Wahlordnung durch die Entsendung von zur Wahl beauftragten Personen beteiligt. Das Nähere über die Mitwirkung des Dekanatsrates an der Vermögensverwaltung bestimmt Teil IV der Kirchlichen Vermögensverwaltungsordnung (KVO IV).